Bestuhlungspläne
für öffentliche Veranstaltungen
Für größere Versammlungsstätten sind Bestuhlungspläne verpflichtend. Dabei werden u.a. auch Plätze für Rollstuhlbenutzer, die max. genehmigte Anzahl der Besucher sowie die Anzahl und Breite der Notausgänge und den Verlauf der Rettungswege berücksichtigt.
Sie werden im Genehmigungsverfahren durch die Behörden genehmigt.